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Matthias Schwehm
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Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit...

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Psychotherapie

Die Psychotherapie (griechisch ψυχοθεραπεία, psychotherapía - Pflegen der Seele) ist die Behandlung psychisch, emotional und psychosomatisch bedingter Krankheiten, Leidenszustände oder Verhaltensstörungen mit Hilfe psychologischer, d. h. wissenschaftlich fundierter Methoden durch verschiedene Formen verbaler und nonverbaler Kommunikation. Häufig vorkommende Begriffe:

Psychotherapie, Methoden, Psychotherapeuten, Therapie, Psychologie, Verhaltenstherapie, Störungen, Behandlung, Verfahren, Stunden, psychischen, Psychoanalyse, Zulassung, Kinder, PT, Medizin, Patienten

Je nach Form der Psychotherapie findet hierbei eher eine Auseinandersetzung mit dem Unbewussten statt, um die Ursachen der Erkrankung zu klären, oder es wird eher der Bereich des bewussten Denkens und Empfindens ergründet und durchleuchtet (z. B. Gesprächstherapie oder Verhaltenstherapie).

Die Anwendung der Psychotherapie erfolgt durch ärztliche und psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Inhaltsverzeichnis Psychotherapie

Der Begriff Psychotherapie

Wissenschaftliche Definitionen von Psychotherapie

Aus der Perspektive wissenschaftlicher Psychologie bzw. Psychotherapieforschung ist Psychotherapie die auf wissenschaftlichem Wege gefundene, besondere Form einer kontrollierten menschlichen Beziehung, in der der Therapeut die jeweils spezifischen Bedingungen bereitstellt, um für einen oder mehrere Patienten Veränderungen in Richtung einer Verminderung / Heilung von seelischem/körperlichem Leiden zu ermöglichen. Auch eine gleichzeitige persönliche Weiterentwicklung kann mit Psychotherapie verbunden bzw. ihr ausdrückliches Ziel sein. Durch die jeweils besondere Beziehungsgestaltung und die ausgewählten Anregungen des Psychotherapeuten, die "Methoden" genannt werden, steigert der Patient die Fähigkeit, besser mit sich und seinen Problemen umgehen zu können, um ein Mehr an geistigem/seelischem und körperlichem Wohlbefinden zu erreichen. Gleichzeitig erfährt er auf unterschiedlichen Ebenen die verursachenden Zusammenhänge für sein Leiden.

Eine weitere Definition stammt aus dem Jahre 1978 vom Wiener Psychotherapeuten Hans Strotzka:

"Psychotherapie ist ein bewusster und geplanter interaktioneller Prozess zur Beeinflussung von Verhaltensstörungen und Leidenszuständen, die in einem Konsensus (möglichst zwischen Patient, Therapeut und Bezugsgruppe) für behandlungsbedürftig gehalten werden, mit psychologischen Mitteln (durch Kommunikation) meist verbal aber auch averbal, in Richtung auf ein definiertes, nach Möglichkeit gemeinsam erarbeitetes Ziel (Symptomminimalisierung und/oder Strukturänderung der Persönlichkeit) mittels lehrbarer Techniken auf der Basis einer Theorie des normalen und pathologischen Verhaltens."
H. Strotzka (Hrsg.): Psychotherapie, München 1978, 2. Aufl., S. 4

Abgrenzung der Psychotherapie von anderen professionellen Beziehungen

Das psychotherapeutische Setting wird wegen seiner juristischen wie theoretischen Rahmenbedingungen von anderen Formen der professionellen (Arbeits-) Beziehung formal deutlich, aber von Land zu Land unterschiedlich unterschieden. So sind in Deutschland z.B. Beratungsgespräche mit Lehrern, Sozialarbeitern, und auch Seelsorgegespräche keine Psychotherapie. In Österreich aber schon.

Inhaltlich überschneiden sich Therapie, Beratung, Seelsorge, Selbsterfahrung oft bis in Kernbereiche. Auf dem Kontinuum zwischen der "Behandlung von Krankhaftem" bis zur "Entwicklung von Ressourcen" ist Psychotherapie nur unbefriedigend abzugrenzen. Verschiedene Therapie-Richtungen integrieren zusätzlich zu Psychischem auch Spiritualität, Soziales, Politisches, etc.

Formal handelt es sich dann nicht um Psychotherapie,

  1. wenn keine Störungen oder Krankheiten beeinflusst werden sollen,
    wie z.B. in Selbsterfahrungsgruppen, Supervisionen, Trainings- oder Coachinggruppen, in allgemeiner Lebensberatung;
  2. wenn dem therapeutischen Handeln keine wissenschaftliche Theorie und keine überprüfbaren Anschauungen zugrundeliegen,
    sondern die "Behandlung" sich ausschließlich auf die persönlich gewonnenen oder in einer bestimmten Gruppe tradierten Erfahrungen stützt, wie in manchen paramedizinischen und esoterischen Kontexten;
  3. wenn keine (schriftliche oder mündliche) Vereinbarung zu einer Psychotherapie vorliegt;
  4. wenn die Ziele des Therapieprozesses nicht festgelegt werden oder diese Ziele nicht offen besprochen werden;
  5. wenn ausschließlich Behandlungen mit Medikamenten erfolgen;
  6. wenn also keine persönliche Interaktion zwischen dem Patienten bzw. Klienten und dem Psychotherapeuten vorliegt (wenn z.B. "therapeutische Mitteilungen" ausschließlich in der Form von Rundbriefen, Audio- oder Videokassetten etc. verbreitet werden);
  7. wenn an die Stelle therapeutischer Techniken lediglich die charismatische Persönlichkeit des Behandelnden als therapeutisches Wirkprinzip tritt.

Juristische Bedingungen für Psychotherapie in Deutschland

Darüber hinaus gibt es in unterschiedlichen Ländern auch juristische Unterscheidungen. Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Psychotherapie (PT) sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss (www.g-ba.de) festgeschrieben. Sowohl Einzeltherapie wie auch Gruppentherapie ist im ambulanten Bereich möglich. Die Abrechnung erfolgt über den EBM.

Erste Voraussetzung für eine Psychotherapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, dass „eine seelische Krankheit“ (auch psychische Erkrankung oder -Störung genannt = F-Diagnose nach ICD-10) vorliegt. Im Einzelfall kann es hier schwierig sein, z.B. zwischen normaler Traurigkeit nach Verlusterlebnissen (keine ICD-10-Diagnose möglich!) und depressiver Verstimmung (ICD-10 z.B.: F32 oder F43.21) zu unterscheiden. Liegt ein normales Erleben vor, wäre die Anwendung von Methoden der Psychotherapie als Beratung zu werten und fiele nicht in die Zuständigkeit der GKV. Liegt hingegen eine psychische Erkrankung nach den Kriterien der ICD-10 vor, so ist eine Indikation zur Psychotherapie zu Lasten der GKV möglich.

Leistungserbringer der PT sind Ärzte, die eine Psychotherapie-Zusatzbezeichnung in einem anerkannten Verfahren erworben haben (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse oder tiefenpsychologisch fundierte PT) und approbierte psychologische Psychotherapeuten. Für eine Abrechnung über die GKV ist außerdem ein Kassensitz erforderlich. Bei mutmaßlicher PT-Unterversorgung kann auch ohne Kassensitz im Einzelfall ein fachlich geeigneter approbierter Psychotherapeut zu Lasten der GKV außervertraglich PT erbringen; in solchen Fällen wird i. d. R. vorab der MDK beratend von der Krankenkasse hinzugezogen.

Weitere Voraussetzung für Psychotherapie sind Psychotherapie-Fähigkeit des Patienten (der Patient muss intellektuell und motivational dazu in der Lage sein, von PT zu profitieren) und das Vorliegen einer adäquaten Diagnostik und eines angemessenen Behandlungsplanes. Anders als bei anderen Verfahren im KV-Bereich ist in der Langzeittherapie (LZT), z.T. auch in der Kurzzeitherapie bei unerfahreneren Therapeuten durch ein vorgeschaltetes Gutachterverfahren seit Jahren eine Qualitätssicherung implementiert (Antragsverfahren). Jede Langzeittherapie erfordert einen Antrag, in dem Anamnese, Diagnostik, Krankheitsgenesemodell und eine detaillierte Therapieplanung aufgeführt sind. Der Antrag wird von einem qualifizierten externen Gutachter (i. d. R. niedergelassene FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Psychosomatik und Psychotherapie) geprüft. Erst nach Zustimmung durch den Gutachter kann eine Kostenübernahme durch die GKV erfolgen (siehe hierzu auch § 11, Anlage 1 zum Bundesmanteltarifvertrag).

Die Zeitkontingente für PT sind festgelegt. Nach 5 (Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierte PT) bzw. 8 (analytische PT) probatorischen Sitzungen, die zur Indikationsprüfung dienen, kann eine Kurzzeittherapie (KZT) mit bis zu 25 Stunden erfolgen. Besteht Bedarf für eine längere Therapie, kann eine Langzeittherapie (LZT) erfolgen (eine KZT kann ggf. in eine LZT auf Antrag umgewandelt werden). Die Höchstgrenzen für LZT sind bei Erwachsenen (für Kinder- und Jugendliche gelten etwas höhere Werte):

  • Bei Verhaltenstherapie bis zu 45 Stunden, dann erfolgt in Einzelfällen nach Begründung eine Verlängerung auf 60 Stunden.
  • bei analytischer Psychotherapie bis zu 160 Stunden, in besonderen Fällen bis zu 240 Stunden.
  • bei tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bis zu 50 Stunden, in besonderen Fällen bis zu 80 Stunden.

In begründeten Einzelfällen können diese Zeiten überschritten werden und zwar

  • bei Verhaltenstherapie auf 80 Stunden, in Einzelfällen mit einem weiteren Antrag auf 100 Stunden,
  • bei analytischer Psychotherapie bis zu 300 Stunden,
  • bei tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bis zu 100 Stunden.

Ergänzende Anmerkung: Gespräche von niedergelassenen Kollegen mit psychisch Kranken, die den o.a. Kriterien nicht entsprechen und die z.B. im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung erbracht werden, haben eher stützenden oder die weitere Therapie (z.B. PT) anbahnende Funktion. Sie können eine Psychotherapie nicht ersetzen.

Es besteht für die niedergelassenen Kollegen nach § 95d SGB V die Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung (Erwerb von derzeit 250 CME-Punkten in 5 Jahren), sonst droht Honorarabzug oder im nächsten Schritt der Entzug der Zulassung durch die zuständige KV. Im Bereich der Psychotherapie stellt das vorgeschriebene Gutachterverfahren eine qualitätssichernde Maßnahme dar.

Schon das in § 12 SGB V festgeschriebene Wirtschaftlichkeitsgebot impliziert, dass eine zu Lasten der GKV erbrachte Leistung eine ausreichende Qualität haben muss; ansonsten wäre ihre Erbringung nicht zweckmäßig, nicht ausreichend und in der Konsequenz unwirtschaftlich. §§ 73c, 135a, 136, 136a und 136b SGB V und § 11 des BMV-Ä regeln – allerdings recht allgemein gehalten - die Qualitätssicherung im vertragsärztlichen Bereich. Es besteht eine Verpflichtung zur Einrichtung eines Qualitätsmanagement-Systems in der Praxis (allerdings keine Pflicht zur Erlangung eines Zertifikats, d.h. der Bestätigung der Qualität durch qualifizierte Dritte).

Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie (WBP)

Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP), verantwortlich für Gutachten zur wissenschaftlichen Anerkennung von Psychotherapieverfahren (§ 11 Psychotherapeutengesetz), arbeitet auf Grundlage folgender Definition:

Psychotherapie ist die Behandlung von Individuen auf der Basis einer Einwirkung mit überwiegend psychischen Mitteln. Die Definition wissenschaftlicher Psychotherapie fordert eine Reihe von weiteren Bedingungen, z.B. das Anstreben der positiven Beeinflussung von Störungs- und Leidenszuständen in Richtung auf ein nach Möglichkeit gemeinsam erarbeitetes Ziel (z.B. Symptomminimalisierung und/oder Strukturveränderungen der Persönlichkeit) sowie einen geplanten und kontrollierten Behandlungsprozess, der über lehrbare Techniken beschrieben werden kann und sich auf eine Theorie normalen und pathologischen Verhaltens bezieht. Wissenschaftliche Psychotherapie sollte als Heilbehandlung im Rahmen des jeweiligen Gesundheitssystems zu bestimmen sein.

Arten von Psychotherapie

Psychotherapie ist stark durch sogenannte Schulen geprägt, welche jeweils ein eigenes Menschenbild, Krankheitskonzept und Methoden pflegen. Es gibt aber auch einzelne psychotherapeutische Methoden, die nicht schulen-spezifisch sind.

Offizielle anerkannte Psychotherapie

Innerhalb der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung in Deutschland sind zur Zeit folgende Behandlungsformen als Psychotherapie für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche anerkannt:

  • Verhaltenstherapie mit verschiedenen Schwerpunkten (Hier kann z.B. die Rational Emotive Therapie nach Albert Ellis oder die Kognitive Verhaltenstherapie angewandt werden)
    • Stimulus-bezogene Methoden (z.B. Systematische Desensibilisierung)
    • Response-bezogene Methoden (z.B. operante Konditionierung, Verhaltensübung)
    • Methoden des Modelllernens
    • Methoden der kognitiven Umstrukturierung
    • Selbststeuerungsmethoden
  • Gesprächspsychotherapie - (Dies gilt allerdings noch nicht für die kassenärztliche Versorgung, die Zulassung hierfür durch den Gemeinsamen Bundesausschuss steht noch aus. Die Anerkennung als wissenschaftliche Psychotherapie gilt auch nicht für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen.)
  • Die Hypnotherapie oder Hypnosepsychotherapie wurde vom Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie als wissenschaftliche Psychotherapiemethode für Erwachsene anerkannt. Allerdings wurde sie nicht für die vertiefende Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten zugelassen. Eine Hypnotherapie kann auf Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Alle genannten Therapieformen können als Einzeltherapie oder als Gruppentherapie bei Erwachsenen und Jugendlichen stattfinden.

Für die Gesprächspsychotherapie steht die Zulassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss noch aus. Die Anerkennung als wissenschaftliche Psychotherapie gilt auch nicht für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen.

Außerdem sehen die Psychotherapie-Richtlinien des Bundesauschusses der Ärzte und Krankenkassen im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung und Hypnose (als Einzelbehandlung) vor. Die Heilmittelverordnung erkennt zur Therapie psychischer Störungen außerdem Ergotherapie an, innerhalb der auch Gestaltungstherapie und Arbeitstherapie stattfinden können.

Einige der in Standard-Lehrbüchern häufig besprochenen existentialistisch-humanistischen Therapien (Gestalttherapie, Logotherapie und Existenzanalyse, Psychodrama) erfüllen die Erfordernisse der deutschen Richtlinien nicht. Auch Paartherapie und Systemische (Familien)Therapie sind nicht vorgesehen. In Österreich und der Schweiz sind dagegen Gestalttherapie und Hypnosepsychotherapie staatlich anerkannt.

In Österreich sind folgende psychotherapeutische Methoden anerkannt (Stand 10. Jänner 2007[1]). Die Methodengruppen sind nach vier Orientierungen geordnet, wobei eine zwei Methodengruppen umfasst:

  • Tiefenpsychologisch-psychodynamische Orientierung / Psychoanalytische Methoden (Schwerpunkte: Unbewusstes, Übertragung/Gegenübertragung)
    • Analytische Psychologie (AP)
    • Gruppenpsychoanalyse (GP)
    • Individualpsychologie (IP)
    • Psychoanalyse (PA)
  • Tiefenpsychologisch-psychodynamische Orientierung / Tiefenpsychologisch fundierte Methoden
    • Autogene Psychotherapie (AT)
    • Daseinsanalyse (DA)
    • Dynamische Gruppenpsychotherapie (DG)
    • Hypnosepsychotherapie (HY)
    • Katathym Imaginative Psychotherapie (KIP)
    • Konzentrative Bewegungstherapie (KBT)
    • Transaktionsanalytische Psychotherapie (TA)
  • Humanistisch-existenzielle Orientierung (Schwerpunkte: Grundlagen im Sinne der Existenzphilosophie und Humanistischen Psychologie)
    • Existenzanalyse (E)
    • Existenzanalyse und Logotherapie (EL)
    • Gestalttheoretische Psychotherapie (GTP)
    • Integrative Gestalttherapie (IG)
    • Integrative Therapie (IT)
    • Klientenzentrierte Psychotherapie (KP)
    • Personenzentrierte Psychotherapie (PP)
    • Psychodrama (PD)
  • Systemische Orientierung (Schwerpunkte: Systemtheorien, Konstruktivismus)
    • Systemische Familientherapie (SF)
  • Verhaltenstherapeutische Orientierung (Schwerpunkt: Empirische [Verhaltens-]Psychologie)
    • Verhaltenstherapie (VT)
  • Systemisch-imaginativ mit integrativ-kognitivem Ansatz
    • Neuro-Linguistische Psychotherapie

Andere Schulen und Methoden von Psychotherapie

Daneben existiert eine Vielzahl anderer Schulen und Methoden, bei denen manche in erster Linie historisch bedeutsam sind. Bei einigen handelt es sich um Weiterentwicklungen oder Spezialisierungen anerkannter Therapien (z.B. die Körperpsychotherapien als Abspaltungen der Psychoanalyse, transpersonale Psychotherapie als weiterentwickeltes tiefenpsychologisches Verfahren, Schematherapie als Erweiterung der Verhaltenstherapie), die sich (evtl. noch) nicht durchgesetzt haben. Manche Ansätze nehmen in Anspruch, einen Ansatz zur Heilung psychischer Störungen zu bieten, können dies aber (evtl. noch) nicht belegen oder wurden bereits widerlegt. Außerdem gibt es Methoden, die nicht für Psychotherapie konzipiert wurden (sondern z. B. für Beratung oder als Selbsterfahrungstechnik), aber dennoch in psychosomatischen oder psychiatrischen Kliniken innerhalb eines integrativen psychotherapeutischen Konzepts verwendet werden.

Während aus der Anerkennung durch die Krankenkassen darauf geschlossen werden kann, dass sich ein Verfahren in der Praxis bewährt hat und zur Heilung psychischer Störungen grundsätzlich geeignet ist, ist der umgekehrte Schluss nicht möglich: unter den nicht anerkannten Verfahren auf dem Psychomarkt finden sich nutzlose oder sogar gefährliche Scharlatanerie ebenso wie Splitterverfahren und Neuentwicklungen mit vielversprechenden Ideen und Schulen, die in anderen europäischen Ländern durchaus anerkannt sind.

Siehe: Liste von Psychotherapie- und Selbsterfahrungsmethoden

Geschichte der Psychotherapie

Obwohl die Geschichte der "modernen" Psychotherapie erst Anfang des 20. Jahrhunderts begann und Sigmund Freud zugeschrieben wird, findet sich eine "Beziehungsgestaltung mit dem Ziel der Linderung seelischer/emotionaler Leiden" in allen bekannten Kulturen. Die unten genannten Psychotherapeutischen Paradigmen sind die in der heutigen akademischen sowie der außerakademischen Forschung, in der Versorgung von Menschen mit psychischen Krankheiten die gängigsten und anerkanntesten.

Frühgeschichte der Psychotherapie

In vielen Kulturen war und ist die Idee der psychischen Störung nicht vorhanden oder - weit häufiger - in religiöse Kontexte eingebunden. Manche psychischen Störungen wurden als Folge (dämonischer) Besessenheiten oder Flüche verstanden. Dementsprechend wurden die "Psychotherapien" oft von Priestern, Schamanen oder Philosophen durchgeführt. Einige der genannten Kriterien treffen auf die damaligen "Behandlungen" durchaus zu, wie z.B. dass Störungen/Krankheiten behandelt werden sollten, dass entsprechende (explizite oder implizite) Vereinbarungen vorlagen und die Behandlungsmethoden auf dem Hintergrund der kulturell gültigen Theorien erfolgten.

Nicht immer klar davon abzugrenzen waren die "medizinischen Behandlungen" der Frühzeit. Von den Jägern und Sammlern bis zum heutigen Tage wurde aus schamanischer Medizin, die tief in Religion und Mystizismus verankert war, die "moderne Medizin" und als Ziel die evidenzbasierte Medizin (siehe Medizingeschichte). Die medizinische Behandlung psychischer Störungen umfasste über viele Jahrtausende sowohl die Ausführung bestimmter Rituale oder Verhaltensweisen, als auch die Verabreichung von Wirkstoffen (Drogen) aus Pflanzen (Phytopharmaka), Tieren oder Mineralien. Aus der medizinischen Behandlung "seelischer" Störungen entwickelte sich die moderne Psychiatrie, bei der deutliche Überschneidungen mit der Psychotherapie bestehen.

Erste Darstellungen von psychischen Störungen verfasste bereits ca. 400 Jahre von unserer Zeitrechnung der griechische Arzt Hippokrates. Sein Werk enthält Beschreibungen von Depressionen und Wahnvorstellungen, aber auch von Betrunkenheit und Delirien. Zur Ursache für all diese Störungen erklärte er, wie für alle anderen Krankheiten auch, ein Ungleichgewicht zwischen den Körperflüssigkeiten.

Wenige Jahrhunderte später, im Mittelalter, war das Wissen um die Existenz von psychischen Erkrankungen nahezu komplett verloren gegangen. Stattdessen hielt man die Erkrankten für vom Teufel oder Geistern besessen, sperrte sie ein und traktierte sie mit meist wirkungslosen, teilweise grausamen Behandlungsmethoden. Erst im späten 18. Jahrhundert begründete der französische Arzt Philippe Pinel mit neuen Methoden die Tradition der modernen Psychiatrie.

Psychotherapiegeschichte

Psychoanalyse: Aus der Medizin und insbesondere der Psychiatrie entwickelte sich schließlich die Psychotherapie sogar noch vor der "modernen (empirischen) Psychologie". Die ersten genuin psychotherapeutischen Methoden werden Sigmund Freud zugeschrieben (obwohl er auf den Arbeiten von Franz Anton Mesmer, Jean-Martin Charcot und Pierre Janet aufbaute, siehe Die Entdeckung des Unbewussten). Freud begann Ende des 19. Jahrhunderts, sich mit psychischen Störungen zu befassen und entwickelte aus seinen Forschungen die Psychoanalyse. Er lehrte seine Methodik und bildete im Laufe der Zeit viele Psychoanalytiker aus, die die Psychoanalyse weiter entwickelten oder zum Teil auch veränderten (u.a. Alfred Adler und C. G. Jung).

Klientenzentrierte Psychotherapie / Gestalttherapie: Bereits 1938 begann der amerikanische Psychologe Carl Rogers in seinen Psychotherapien die sogenannte Klientenzentrierte Psychotherapie zu praktizieren, die zu den humanistischen Therapieverfahren gezählt wird. Im deutschsprachigen Raum wurde die Gesprächspsychotherapie, wie sie auch genannt wurde, vor allem durch das Ehepaar Reinhard und Annemarie Tausch bekannt. 1951 begründeten Fritz und Laura Perls und Paul Goodman die, eher hermeneutisch-phänomenologisch orientierte und "awareness" fördernde, Gestalttherapie. All diesen Therapieverfahren gemeinsam ist ein Menschenbild mit der Annahme auch "innerpsychischer" oder unbewusster Prozesse. Diese beiden, und andere Verfahren, gründen sich auf der humanistischen Psychologie. Diese bezieht in ihre Theorien den Menschen als ganzes ein, sieht ihn als Beziehungswesen sowie als für sich selbst verantwortliches und entscheidendes Individuum. Aus diesem Grund ist das Ziel aller humanistischen Psychotherapien das gute Wesen des Menschen zu fördern.

Verhaltenstherapie: In den 1950er Jahren entwickelte sich vor allem an amerikanischen Universitäten aus einer radikalen Kritik dieses Menschenbildes der so genannte Behaviorismus, der die Existenz oder doch zumindest die Überprüfbarkeit einer "psychischen Struktur" und einer "psychischen Dynamik" kategorisch ablehnte. Die "Behavioristen" (u.a. Edward Thorndike, John B. Watson & Burrhus Frederic Skinner) entwickelten anhand von experimentell entwickelten Lerntheorien die ersten Vorläufer der Verhaltenstherapie (siehe Konditionieren). In den 1980er Jahren fand in den Verhaltenstherapeutischen Instituten die sogenannte "kognitive Wende" statt, bei der erstmals auch in der Verhaltenstherapie Introspektion, Gedanken und Emotionen stärker in die Therapie einbezogen wurden. Daraus entwickelte sich neben spezifischen Richtungen der Verhaltenstherapie (Rational Emotive Therapie nach Ellis, Kognitive Therapie nach Beck) eine insgesamt erweiterte Verhaltenstherapie.

Systemische Therapie: Etwa parallel zur Entwicklung des Behaviourismus forschten Psychotherapeuten und auch Sozialpädagogen weltweit an den Zusammenhängen zwischen psychischen Störungen und familiären Bedingungen. Vor allem in der Behandlung der Schizophrenien wurde in den 1960er Jahren an unterschiedlichen Instituten in familientherapeutischen bzw. systemischen Konzepten gearbeitet. Hieraus entwickelte sich die Systemische Therapie bzw. Familientherapie, mit ihren unterschiedlichen Ausprägungen (Strukturelle oder Strategische Familientherapie, Mehrgenerationenfamilientherapie, Lösungsorientierte Therapie). Der gemeinsame Nenner der Systemischen Therapien liegt in der Annahme, Psychische Probleme entstünden als Symptom in größeren menschlichen Systemen (z.B. Familien) und seien am einfachsten auch in diesem Zusammenhang versteh- und veränderbar, auch wenn Einzelpersonen (Indexpatienten) als "Symptomträger" auftreten. Inzwischen werden systemische Therapien sowohl als eigenständige Behandlungsmethode gelehrt, als auch in andere Therapieformen integriert. So gibt es sowohl tiefenpsychologische, humanistische als auch verhaltenstherapeutische Formen der Familientherapie.

Neuere Entwicklungen: In den 1980er Jahren entstanden mehrere neue Therapieverfahren, vor allem für die Behandlung von Ängsten und traumatischen Erinnerungen (z.B. EMDR nach Shapiro und Somatic Experiencing nach Levine). Zum Teil beruhen diese Methoden darauf, die "Achtsamkeit" (Awareness) des Klienten auf seine emotionalen und körperlichen Reaktionen stärken zu wollen, zum Teil - unter anderem beeinflusst durch asiatische Philosophien - arbeiten sie mit der Annahme eines "Energiesystems" im menschlichen Körper (die sogenannte Energetische Psychologie und zum anderen nutzen sie neuere Erkenntnisse der bildgebenden Neurophysiologie, um psychotherapeutische Veränderungen zu erleichtern. Diese neuen Therapieverfahren sind wissenschaftlich noch nicht abgesichert und teilweise umstritten.

Insgesamt gibt es zu Beginn des 21. Jahrhunderts eine Fülle psychotherapeutischer Ansätze und Methoden. In den Gesundheitswesen der deutschsprachigen Länder spielen aber nicht alle davon eine Rolle.

Aus der wissenschaftlichen Psychologie (insbesondere natürlich der Klinischen Psychologie) wird angestrebt, sich allgemeinen wissenschaftlichen Standards der empirischen medizinischen Forschung anzupassen und Psychologische Therapie / Psychologische Psychotherapie als eine von Therapieschulen losgelöste Psychotherapieform zu etablieren, in der, soweit möglich, wissenschaftlich-fundiert nach Gesichtspunkten der evidenz-basierten Medizin behandelt (und evaluiert) wird. Es wird also das angewendet, was bei einem bestimmten Störungsbild und unter Berücksichtigung der Situation des Patienten wissenschaftlich als am besten wirksam belegt angesehen werden muss (was nicht mit dem in der Praxis oft anzutreffenden Ekklektizismus verwechselt werden sollte).

Psychotherapieschäden Als Psychotherapieschaden ist anzusehen, wenn Klienten sich nach der Psychotherapie seelisch schlechter bzw. weniger funktionsfähig fühlen als vor der Psychotherapie bzw. wenn neben einigen Verbesserungen der seelischen Gesundheit in anderen Bereichen Verschlechterungen eintreten, besonders dann, wenn die Verbesserungen eher in den seelischen Nebenreichen gegeben sind und nicht in dem Hauptbereich der seelischen Beeinträchtigungen, derentwegen die Klienten zur Psychotherapie kamen. Ein Therapieschaden liegt auch vor, wenn keine, nur geringfügige oder nur kurzzeitige Verbesserungen eintreten, obwohl bei qualifizierteren Psychotherapeuten/innen größere konstruktive Änderungen durchaus möglich gewesen wären. Psychotherapieschäden entstehen z.B., wenn eine Patient/in angenommen wird, ohne dass sich der Therapeut/die Therapeutin sich dem Fall ausreichend gewachsen fühlt bzw. wenn bezüglich der Problematik keinerlei Erfahrungen vorliegen, ebenso in Fällen mangelhafter Diagnostik und Therapieplanung. Möglicherweise werden angebotene Symptome nicht kritisch hinterfragt bzw. versäumt ein nachprüfbares dem Realitätsrahmen entsprechendes Behandlungskonzept zu entwickeln. Ein beträchtlicher Fehler kann darin bestehen, dass dem spezifischen Einzelfall, auch vor dem Hintergrund des sozialen Umfeldes und der konkreten Lebenssituation nicht angemessen Rechnung getragen wird. Ein Therapieschaden entsteht auch dadurch, dass Therapiemethoden oder Techniken nicht angewendet werden, obwohl allgemein bekannt ist, dass sie für ein umschriebenes Problem sehr wirkungsvoll sind. Ein weiteres Problem ist der mangelhafter Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Beziehung bzw. im Gegenzug der Aufbau einer unnötig starken Bindung und damit ein Abhängigmachen mit den entsprechenden Ablösungsproblemen. Kritik, negative Rückmeldungen und verstärktes negatives Befinden von Patienten führen häufig nicht zu verstärkter Reflexion, Supervision bzw. einer notwendigen Veränderung der Therapiemethode. Behandlungsziele dürfen auch nicht gegen den Willen von Patienten/innen verfolgt werden bzw. es darf nicht zu sehr bzw. zu gewaltsam in die die Persönlichkeit eingedrungen werden, ohne dass dies nach den Therapiezielen erforderlich wäre. Des Weiteren sind persönliche Defizite und Probleme der Psychotherapeuten/innen Ursache von Therapieschäden: Häufig ausgebrannt sein, auch eigene psychische Störungen, die zu schwerwiegenden Verstrickungen führen können, wie z.B. zu narzisstischem, wirtschaftlichem oder sexuellem Missbrauch.

Rolle der Psychotherapie im gesetzlichen Gesundheitssystem

Psychotherapie in Deutschland

Psychotherapie wird in Deutschland ausschließlich von Psychologen, Ärzten oder Sozialpädagogen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut) mit einer entsprechenden Zusatzausbildung sowie von Heilpraktikern für Psychotherapie durchgeführt.

Seit 1999 gilt in Deutschland das Psychotherapeutengesetz, welches die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" erstmals gesetzlich geschützt hat (nicht jedoch die Gebietsbezeichnung "Psychotherapie"). Neben Ärzten, für die eigene berufsrechtliche Regelungen gelten, können nur Diplom-Psychologen (nur für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auch Diplom- und Sozialpädagogen) nach erfolgreicher Absolvierung einer staatlich anerkannte Ausbildung, bei Vorliegen bestimmter, im Psychotherapeutengesetzt festgelegter Voraussetzungen, die staatliche Approbation erhalten, die wiederum die Voraussetzungen für die Kassenzulassung darstellt. Kassenzugelassene Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind den entsprechend qualifizierten Ärzten gleichgestellt.

  • Psychologische Psychotherapeuten haben zunächst Psychologie (Diplom-Psychologie) studiert (dabei müssen sie während des Hauptstudiums den Schwerpunkt Klinische Psychologie belegen) und absolvieren anschließend eine mehrjährige theoretische und praktische Psychotherapieausbildung, bevor sie die entsprechende staatliche Zulassung (Approbation, "Bestallung zur Ausübung der Heilkunde") erhalten.
  • Ärzte bilden sich nach Abschluss ihres Medizinstudiums entweder zum "Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie", zum "Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie" (oft in Kombination mit dem "Facharzt für Neurologie") oder "Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie" weiter, oder sie erwerben - nach einer beliebigen (nicht psychotherapie-gebundenen) Spezialisierung oder Facharztausbildung - zusätzlich die berufsbegleitenden Zusatzqualifikationen "Psychotherapie" oder "Psychoanalyse".
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten studieren zunächst Psychologie, Medizin oder Pädagogik bzw. Sozialpädagogik. Nach dem Studium erfolgt analog zu den Psychologischen Psychotherapeuten eine mehrjährige Zusatzausbildung mit anschließender Approbation.
  • Heilpraktiker für Psychotherapie haben sich entweder autodidaktisch im Rahmen einer schulischen Fortbildung oder aufgrund ihrer lebenspraktischen Berufserfahrung als Gesundheits- und Krankenpfleger, psychologische Berater, Coach auf die amtsärztliche Überprüfung zur Zulassung als Heilpraktiker bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt vorbereitet um die "staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung auf dem Gebiet der Psychotherapie" erhalten.Heute erwarten die Gesundheitsbehörden fundierte Ausbildungen um eine Zulassung zur Prüfung zu erhalten (noch nicht in allen Bundesländern). Einige arbeiten häufig supportiv, d.h. lebenspraktisch unterstützend.In eigener Praxis arbeiten sie je nach Schwerpunkt und Ausbildung nach wissenschaftlichen Psychotherapieverfahren. Bei schweren psychischen Störungen des Patienten sind sie verpflichtet eine Weiterleitung an einen Arzt(Psychiater) oder Klinik vorzunehmen. Diplom Psychologen mit Studium klinischer Psychologie, erhalten ebenfalls nach Antrag/Überprüfung die Zulassung zur Psychotherapie nach dem HPG. Die notwendige diagnostische Grundausbildung hierzu ist Hauptbestandteil der Überprüfung.

Bislang gilt die Einschränkung auf drei Therapieverfahren: Verhaltenstherapie als Verfahren, sowie die tiefenpsychologischen Verfahren: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Analytische Psychotherapie in der es drei generelle theoretische Richtungen gibt: einmal die Psychoanalyse nach Sigmund Freud, die Analytische Psychologie nach Carl Gustav Jung und die Individualpsychologie nach Alfred Adler. Seit der Entscheidung des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie vom 16. Mai 2002 gilt auch die Gesprächspsychotherapie als "wissenschaftlich anerkanntes Verfahren" [1], die Behandlung wird derzeit aber von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Die hierfür notwendige sozialrechtliche Anerkennung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, welche Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, steht noch aus. Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist die Gesprächspsychotherapie nicht anerkannt.

Der Patient kann so auch einen von der Krankenkasse zugelassenen Psychotherapeuten seiner Wahl aufsuchen und muss nicht mehr wie früher zunächst einen Arzt konsultieren. Allerdings ist während der ersten Sitzungen eine parallele ärztliche Überprüfung auf das Nichtvorhandensein einer körperlichen Erkrankung (z. B. Hirntumor) vorgesehen. Nicht alle Psychotherapeuten mit staatlicher Zulassung haben auch die Kassenzulassung (sozialrechtliche Zulassung). Bei Privatabrechnung müssen Zustimmungen vor Beginn einer Therapie eingeholt werden.

Psychotherapie in Österreich

In Österreich regelt das Psychotherapiegesetz von 1990 den Beruf des Psychotherapeuten. Es legt etwa die Voraussetzungen für die Ausbildung, die Ausbildung selbst, die Berufsbezeichnung, die Berufspflichten, den Listeneintrag, den Psychotherapiebeirat sowie Strafbestimmungen und das Verhältnis zu anderen Vorschriften fest.

Der Zugang zur Ausbildung erfolgt über im Gesetz angeführte zuvor absolvierte Studien bzw. Ausbildungen (Quellenberufe): etwa das Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaften, der Theologie, an einer Akademie bzw. Fachhochschule für Sozialarbeit oder an einer Pädagogischen Akademie. Zudem können Personen "Auf Grund besonderer Eignung" auf Basis eines Gutachten des Psychotherapiebeirats zugelassen werden. Seit 2005 kann man weltweit erstmals Psychotherapiewissenschaft auch als Vollfach an der Sigmund Freud Privat Universität Wien studieren

Die Grundausbildung ("Psychotherapeutisches Propädeutikum") dauert etwa 2 1/2 Jahre. Das "psychotherapeutische Fachspezifikum" dient der Ausbildung in einer der anerkannten Methoden und dauert mindestens vier Jahre. Für Ärzte besteht auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie-Weiterbildung im Rahmen eines Diploms für psychotherapeutische Medizin der österreichischen Ärztekammer zu erwerben.

In Österreich sind derzeit 22 psychotherapeutische Methoden anerkannt (siehe: Österreichisches Bundesministerium für Gesundheit und Frauen). Ein unmittelbarer Vergleich mit den in Deutschland zugelassenen Verfahren ist dabei schwer möglich, da das österreichische Anerkennungssystem bei den Methoden stärker differenziert als das deutsche. Am 10.01.2007 wurde die Neuro-Linguistische Psychotherapie staatlich anerkannt.

Verbraucherschutz und Psychotherapie

Es empfiehlt sich, den Therapeuten bzw. die Therapeutin vor Beginn der Therapie in einem (meist kostenlosen) Erstgespräch kennenzulernen. Dabei sollten die Kosten und Dauer der Therapie, sowie die sonstigen Rahmenbedingungen abgestimmt werden. Eine übereilte oder falsche Entscheidung für einen Therapieplatz kann das ursprüngliche Problem auch verschärfen. Nach einem Therapieabbruch kann die Bewilligung einer Nachfolgetherapie durch die Krankenkasse in Frage gestellt sein.

Beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler können Psychotherapieklienten, die sich durch eine Therapie geschädigt fühlen, an die Patientenberatung einer Verbraucherzentrale wenden. Sie erhalten dort eine Einschätzung aus juristischer Sicht sowie Hinweise, wie sie mit den Folgen einer aus ihrer Sicht erfolglosen Therapie umgehen können.

Literatur zu Psychotherapie

  • Beese, Friedrich: Was ist Psychotherapie?. Vandenhoeck & Ruprecht, 2004, ISBN 3525457065
  • Degen, Rolf: Lexikon der Psycho-Irrtümer. Warum der Mensch sich nicht therapieren, erziehen und beeinflussen lässt. 3. Auflage. Eichborn, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-492-24020-8
  • Hillman, James / Ventura, Michael: 100 Jahre Psychotherapie – und der Welt geht's immer schlechter. Walter, 1999, ISBN 3-530-70005-3
  • Kriz, Jürgen: Grundkonzepte der Psychotherapie. BeltzPVU, 2001, ISBN 3-621-27451-0
  • Krölls, Albert: Kritik der Psychologie - Das moderne Opium des Volkes. VSA-Verlag Hamburg 2006, ISBN 3-89965-213-4
    (insbesondere das Kapitel: „Psychotherapie: Fachlich angeleitete Selbstdomestizierung des funktionsgestörten Willens“)
  • Masson, Jeffrey M.: Die Abschaffung der Psycho­therapie - Ein Plädoyer Bertelsmann Verlag, München 1991
  • Schwertfeger, Bärbel u. Koch, Klaus: Der Therapieführer. Die wichtigsten Formen und Methoden. Heyne, 2002, ISBN 3453091337
  • Stumm, Gerhard: Psychotherapie, Schulen und Methoden. FALTER, 1994, ISBN 3854390858
  • Piontek, Rosemarie: Wegbegleiter Psychotherapie. Bonn, 2. Aufl. 2005
  • Faber, Marie: Seelenrisse auf Rezept. Mammendorf, 1. Aufl. 2005, ISBN 3-86611-092-8
    Der Erfahrungsbericht „Seelenrisse auf Rezept“ handelt von dem Prozess einer beinahe zwei Jahre dauernden Psychotherapie bei einem psychoanalytisch arbeitenden Nervenarzt mit einem erschütternden Ergebnis, der aus der Sicht einer Patientin beschrieben wird. Die therapeutische Beziehung entwickelte sich nach der anfänglichen positiven Übertragung der Patientin gegenüber dem Arzt zunehmend zerstörerisch und eskalierte zu einem ungleichen Machtkampf. Dieser Bericht macht auf Gefahren der Psychoanalyse aufmerksam.
  • Kleiber, Dieter und Kuhr, Armin [Hrsg.]: Handlungsfehler und Misserfolge in der Psychotherapie, Beiträge zur psychosozialen Praxis. Tübingen 1988
  • Märtens, Michael und Petzold, Hilarion [Hrsg.]: Therapieschäden. Risiken und Nebenwirkungen von Psychotherapie. Mainz 2002

Zu Psychotherapie siehe auch


Quellen zu Psychotherapie

  1. Bescheid des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen vom 10.01.2007, Geschäftszahl BMGF-93500/0002-1/7/2007.

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Kategorie: Psychotherapie
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